Lichtbilder und Lichtwerke

Lichtbild

Der Begriff Lichtbild ist die älteste Bezeichnung für eine Fotografie. Im heutigen Sprachgebrauch benutzt man diesen Begriff eher für Passbilder, anstatt für normale Fotografien. Lichtbilder unterliegen gemäß § 72 UrhG (Urheberrechtsgesetz) einem Schutz von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung bzw. einen Schutz von 50 Jahren seit der Erstellung des Bildes, falls dieses nicht publiziert wurde.

Lichtbildwerke

Fotografien die eine geistige Schöpfung darstellen, gelten gemäß § 2 UrhG als Lichtbildwerke. Eine schöpferische Leistung kann hierbei durch Aufnahmeort, Objektiv- und Blenden- bzw. Ferneinstellungen dargestellt werden. Diese Lichtbildwerke unterliegen in der EU der EU-Schutzdauerrichtlinie. Demnach sind sie gemäß § 64 UrhG nach dem Tod des Fotografen weitere 70 Jahre geschützt. Dies wird auch als Regelschutzfrist bezeichnet.

Quellen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbild

http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbildwerk

http://de.wikipedia.org/wiki/Regelschutzfrist

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_93/98/EWG_zur_Harmonisierung_der_Schutzdauer_des_Urheberrechts

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